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Der Ablauf

Wie kann ich mir Anwendungen verschreiben lassen?

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Zahnarzt und beratschlagen Sie, welche Therapie für Sie sinnvoll ist. Sollte der Arzt die Physiotherapie oder Krankengymnastik für Sie als sinnvoll erachten, wird er Ihnen eine Verordnung ausstellen.

Sobald Ihnen die Verordnung vorliegt, haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit, die Therapie in unserer Praxis zu beginnen.

Versicherungen & Kostenübernahme

Bei den Spielregeln der gesetzlichen Kassen, zu den Verordnungen von Heilmitteln wird es hoch bürokratisch und einmalig kompliziert. Zum Glück haben wir dafür unsere Experten an der Rezeption und in den Arztpraxen. Für Sie könnten folgende Hinweise interessant sein.

Gesetzlich Versicherte

Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, zahlt die Krankenkasse die verordnete Therapie. Lediglich Patienten ab dem 18. Lebensjahr zahlen eine Rezeptgebühr, wenn sie nicht davon befreit sind.

Gerne können Sie den Betrag am 1. oder 2. Termin mit ec-Karte in der Praxis bezahlen.

Privat Patienten

Auf Basis unseres Behandlungsvertrages, erhalten Sie eine Rechnung von uns, welche Sie gerne mit uns begleichen und bei ihrer Kasse einreichen können. Möchten sie das Finanzielle lieber gleich erledigen, können sie gerne mit EC-Karte vor Ort bezahlen, die Rechnung stellen wir natürlich trotzdem gerne aus.

Selbstzahler

Sie möchten die Zeit bis zur nächsten Verordnung überbrücken oder neben der Basisversorgung der Kassen ihre Therapie sinnvoll ausweiten? Kein Problem, sprechen Sie uns gerne an und lassen sich die Möglichkeiten erklären.

Beihilfe

Wie der Bundesinnenminister 2004 in einem Schreiben bereits erklärte, waren die beihilfefähigen Vergütungssätze schon damals nicht mehr kostendeckend. Wir liegen mit unseren Beihilfepreisen noch unter der Empfehlung der Berufsverbände, bitten Sie aber vor Behandlungsbeginn bei ihrer Zusatzversicherung zu prüfen, ob und wie Sie sich für die Kosten der Physiotherapie versichert haben.

Berufsgenossenschaften

Nach einem Betriebsunfall werden die Kosten für Ihre Versorgung und Genesung von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Bei einer Verordnung fallen für Sie keine weiteren Kosten an.